Das Gesetz über das öffentliche Auftragswesen wird dahingehend geändert, dass die Veröffentlichung der Preise für Baumaterialien verbindlich vorgeschrieben wird. [a:href=https://itd.rada.gov.ua/billInfo/Bills/Card/43783;value:Der Gesetzesentwurf 11057 vom 04.03.2024](ua)↗️ wurde in der Werchowna Rada registriert und wird derzeit vom Ausschuss für wirtschaftliche Entwicklung geprüft.
Laut den Schlussfolgerungen des Berichts Ukraine 2023 der Europäischen Kommission vom 8. November 2023 sollte die Ukraine die Transparenz und Offenheit des öffentlichen Auftragswesens erhöhen.
Den Verfassern des Gesetzentwurfs zufolge hat eine Analyse von Beschaffungen im Wert von mehr als 20 Mio. UAH ergeben, dass die Beschaffungsstellen nur in 21 % der Fälle Unterlagen mit den Preisen für Baumaterialien offenlegen.
Der Gesetzentwurf schlägt vor, den Kostenvoranschlag beim Abschluss eines Vertrags über die Beschaffung von Dienstleistungen für die laufende Instandhaltung und den Bau zu veröffentlichen, wenn sich die Materialpreise ändern.
Das Dokument muss die Bezeichnung der Materialien, die Eigenschaften, die Maßeinheit, den Verkaufspreis, die Menge, die Transportkosten sowie die Beschaffungs- und Lagerkosten enthalten.
Die Änderungen gewährleisten die Einhaltung des Grundsatzes der Offenheit der öffentlichen Information.