Die neue EU-Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden macht "Null-Emissionen" zum Standard für Neubauten

Daryna Tschaban 17 мая 2024 г. в 09:31

Die Europäische Union hat eine verschärfte Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden ([a:https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ:L_202401275;value:EPBD]↗️) verabschiedet. Die bestehende Rechtsgrundlage wurde aktualisiert. Die Richtlinie legt den Rahmen für die Mitgliedstaaten fest, um Emissionen zu reduzieren und den Energieverbrauch in Gebäuden zu steuern.
Derzeit sind etwa 35 % der Gebäude in der EU über 50 Jahre alt, und die durchschnittliche jährliche Verbesserungsrate bei der Energieeffizienz beträgt nur etwa 1 %.

Jedes EU-Land wird einen eigenen Fahrplan zur Reduzierung des durchschnittlichen Energieverbrauchs in Wohngebäuden bis 2030 um 16 % und bis 2035 um 20-22 % annehmen. Bis 2030 müssen 16 % der schlechtesten Nichtwohngebäude renoviert werden, und bis 2033 müssen 26 % der schlechtesten Nichtwohngebäude renoviert sein. Die Mitgliedstaaten können bestimmte Kategorien von Wohn- und Nichtwohngebäuden von diesen Verpflichtungen befreien, einschließlich historischer Gebäude oder Ferienhäuser.

Mindeststandards für die Energieeffizienz (MEPS) gelten nur für Nichtwohngebäude, um die Renovierung der schlechtesten Gebäude zu fördern. Für Wohngebäude bleiben MEPS optional, um die notwendigen Verbesserungen der Energieeffizienz des Gebäudebestands zu erreichen. Allerdings müssen die schlechtesten Gebäude, die 43 % des Gebäudebestands mit der niedrigsten Energieeffizienz ausmachen, priorisiert renoviert werden.

Die überarbeitete Richtlinie macht "Null-Emissionen" zum Standard für Neubauten. Alle neuen Wohn- und Nichtwohngebäude müssen ab dem 1. Januar 2028 für öffentliche Gebäude und ab dem 1. Januar 2030 für alle anderen neuen Gebäude Null-Emissionen aus fossilen Brennstoffen aufweisen, mit bestimmten Ausnahmen.

Energieeffizienz-Zertifikate (EPCs) bleiben ein wichtiges Instrument zur Bewertung der Gebäudeeffizienz. EPCs müssen prominenter gestaltet und auf einem gemeinsamen Format für alle EU-Mitgliedstaaten basieren.
Es wird eine allgemeine Skala AG geben. Eine Bewertung von "A" entspricht Gebäuden mit Null-Emissionsniveau, während eine Bewertung von "G" den schlechtesten Gebäuden entspricht. Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, eine Energieeffizienzklasse "A+" festzulegen, die Gebäuden mit besseren Energieeigenschaften als Gebäuden mit Null-Emissionsniveau entspricht.

Die überarbeitete EPBD stärkt auch die günstige Grundlage für Renovierungen. Sie führt in der gesamten EU das Konzept der "Gebäuderenovierungspässe" ein, um Gebäudeeigentümern bei der Planung (stufenweiser) Renovierungen zu helfen.

Es wurden allgemeine Anforderungen für nationale Datenbanken zur Energieeffizienz von Gebäuden festgelegt: Zugang zu diesen Datenbanken und Veröffentlichung aggregierter Informationen.

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