Die ukrainische Regierung hat eine Entscheidung getroffen, die die Bedingungen für ausländische Unternehmen und Organisationen, die in der Ukraine tätig sind, vereinfacht. Von nun an können sie Bauprojekte ohne eine spezielle Lizenz durchführen.
Dies betrifft den Bau von Bauwerken mit mittlerem (CC2) und hohem (CC3) Risikoniveau. Es reicht aus, dass ausländische Unternehmen eine Erklärung über den Beginn der wirtschaftlichen Tätigkeit einreichen, um Bauarbeiten ohne Lizenz durchzuführen. Dies gilt für Unternehmen, die über Zweigstellen oder ständige Vertretungen in der Ukraine tätig sind.
Die Erklärung muss Informationen über das Unternehmen, die Steuerregistrierung, Angaben zu den Vertretungen bei den ukrainischen Steuerbehörden, die Adresse, die Art der Tätigkeit usw. enthalten.
Die Neuerung gilt für die Dauer des Kriegsrechts. Diese Änderungen wurden in die Verordnung der ukrainischen Regierung Nr. 314 vom 13. März 2022 aufgenommen(ua)↗️.