Das Ministerium für Infrastruktur hat ein Hilfsinstrument zur Schaffung barrierefreier Räume in Bildungseinrichtungen verabschiedet.
Daryna Tschaban 3 декабря 2024 г. в 21:04
Das Ministerium für die Entwicklung von Gemeinden und Territorien der Ukraine hat Anforderungen an die Barrierefreiheit von Bildungseinrichtungen für mobilitätseingeschränkte Personengruppen entwickelt und verabschiedet. Die „Methodischen Empfehlungen zur Gewährleistung der Barrierefreiheit von Gebäuden, Räumen und anderer Infrastruktur von Bildungseinrichtungen für mobilitätseingeschränkte Gruppen“ wurden durch den Erlass des Infrastrukturministeriums vom 22.11.2024 Nr. 1388 genehmigt. Sie sollen dazu beitragen, eine hindernisfreie Umgebung in Bildungseinrichtungen zu schaffen.
Zu den Anforderungen an Türen wird Folgendes angegeben:
- Mindestbreite der Durchgänge:
Eingangstüren: 1,2 m
Türen zu Unterrichtsräumen: 1,2 m
Türen zu anderen Räumen: 90 cm - Die Türen müssen automatisch sein oder über Mechanismen zur Zwangsöffnung verfügen (mit einer Schalterhöhe von 75–80 cm und 30 cm Freiraum zum Öffnen der Tür mit Fuß, Krücke oder Stock).
- Schwellen sind nicht zulässig. Wenn sie vorhanden sind, dürfen sie eine Höhe von 2 mm nicht überschreiten. Beidseitig der Schwelle müssen Abschrägungen vorhanden sein. Schwellen sollten zudem kontrastfarbig markiert werden, um die Orientierung für sehbehinderte Personen zu erleichtern.
- Transparente Türen und Fassaden sowie Türen in Fassadenfarben müssen mit kontrastierenden Streifen auf einer Höhe von 30 cm und 1,0–1,5 m markiert werden.
- Die Türen sollen sich leicht und ohne zusätzlichen Kraftaufwand öffnen lassen.
- Es wird empfohlen, in Türblättern Sichtfenster aus transparentem und stoßfestem Material vorzusehen, damit Personen sehen können, ob jemand auf der anderen Seite ist, um Kollisionen zu vermeiden.
Was Fenster betrifft:
Unterrichtsräume sollten mit Jalousien zur Regulierung der Beleuchtung ausgestattet sein, insbesondere für Projektoren und interaktive Bildschirme.
Laut den Empfehlungen liegt die Verantwortung für die Schaffung einer barrierefreien Umgebung bei dem Gründer oder Leiter der Einrichtung sowie bei staatlichen Behörden oder Organisationen, die für die Verwaltung der Bildungseinrichtung zuständig sind.
Bildungseinrichtungen werden als eine der Prioritäten bei der Schaffung barrierefreier Räume betrachtet. Das Infrastrukturministerium hat in Zusammenarbeit mit öffentlichen Organisationen wiederhergestellte Bildungseinrichtungen als Objekte für die Überwachung und Bewertung des Grades physischer Barrierefreiheit im Jahr 2024 festgelegt.