Hersteller von PVC-Fenstern und -Türen verfügen derzeit über keine benannte Konformitätsbewertungsstelle, die eine offizielle Deklaration von Bauprodukten ermöglicht.
Gemäß dem Gesetz „Über die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt“ sind Hersteller verpflichtet, die wesentlichen Merkmale ihrer Bauelemente zu deklarieren – Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit, Widerstand gegen Windlast, Wärmedurchgangskoeffizient und weitere. Dafür müssen sie sich an eine benannte Konformitätsbewertungsstelle (KBS) wenden, die unabhängige Prüfungen durchführt. Ohne entsprechende Prüfprotokolle oder Zertifikate darf der Hersteller seine Produkte nicht offiziell auf den Markt bringen.
Derzeit umfasst die Liste der benannten Stellen, die Fenster und Türen zertifizieren, nur das staatliche Unternehmen „Allukrainisches staatliches wissenschaftlich-produktionsorientiertes Zentrum für Standardisierung, Metrologie, Zertifizierung und Verbraucherschutz“. Dieses befasst sich jedoch überwiegend mit Metallprodukten. Aufgeführt sind unter anderem: einbruchhemmende metallene Wohnungseingangstüren; Balkonfenster und -türen, Schaufenster und Fassaden aus Aluminiumlegierungen; Stahlfenster; Türen aus Aluminiumlegierungen.
Das moderne Prüflabor BM-TEST hatte zuvor erklärt, dass es Unterlagen für die Erlangung des Status einer Konformitätsbewertungsstelle vorbereitet. Das Labor ist bereits durch die Nationale Akkreditierungsagentur der Ukraine (NAAU) akkreditiert; jedoch ist das Unternehmen BM-Test GmbH mit Stand vom 17. November 2025 noch nicht im staatlichen Register der benannten KBS eingetragen.
Unterdessen betont der Verband Ukrainian Manufacturers of Transparent Structures (UMTS), dass die Anerkennung europäischer Prüfberichte das Deklarationsverfahren für ukrainische Unternehmen erleichtern würde. Diese Frage wird im Rahmen des Gesetzentwurfs Nr. 12426 behandelt, der für die zweite Lesung in der Werchowna Rada vorbereitet wird.