Am 8. September 2026 ist in der Ukraine das Gesetz Nr. 4778-IX↗️(ua) „Über Änderungen bestimmter Rechtsakte der Ukraine zur Verhütung von Notfällen und zur Beseitigung ihrer Folgen, zur Bildung des Bestands an Schutzbauwerken des Zivilschutzes sowie zur Einrichtung von Sicherheitsklassen und Sicherheitszentren“ in Kraft getreten. Das Gesetz verschärft die Anforderungen des Zivilschutzes beim Bauen und führt neue Vorschriften für Schutzbauwerke ein.
Neue Mehrfamilienhäuser, Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser und bestimmte öffentliche Einrichtungen dürfen von Bauträgern nicht in Betrieb genommen werden, wenn keine entsprechenden Schutzräume vorgesehen sind. Planer müssen Schutzbauwerke des Zivilschutzes und Bauwerke mit Doppelnutzung auf allen Ebenen in die städtebauliche Dokumentation aufnehmen – von Flächennutzungs- und Generalplänen bis hin zu detaillierten Gebietsplänen. Neue Schutzräume müssen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich sein.
Das Gesetz schreibt außerdem die Aufstellung primärer mobiler Schutzräume an Orten mit hohem Personenaufkommen vor. Dazu zählen Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, Parks und Produktionsanlagen.
Für modulare Strahlenschutzräume gelten gesonderte Anforderungen. Planer können sie für 50 Personen auslegen. Die Konstruktion solcher Schutzräume muss einen Aufenthalt von mindestens 48 Stunden ermöglichen.
Die Organe der kommunalen Selbstverwaltung bestimmen den Bedarf der Gemeinden an Schutzbauwerken. Die für die Verwaltung dieser Objekte zuständigen Stellen führen darüber Buch. Das Gesetz sieht außerdem die Digitalisierung der Erfassung von Notfallrettungs- und Feuerwehr- und Rettungseinheiten vor.
Die Gemeinden richten integrierte Sicherheitszentren ein. Schulen eröffnen spezielle Klassen, in denen Kinder im Zivilschutz und in der Minensicherheit unterrichtet werden.
Dieses Gesetz ist organisatorischer Natur und enthält keine konkreten technischen Parameter. Die Schutzeigenschaften geschützter Räume werden durch die Bauvorschriften für die Planung des jeweiligen Gebäudetyps festgelegt.