Vom Energieeffizienzfonds genehmigte Anträge können aus dem städtischen Haushalt für die Durchführung von Energiesparmaßnahmen in folgender Höhe erstattet werden
- 10 % der Kosten für die ersten 500 Eigentumswohnungen;
- 20 % der Kosten für die folgenden HOAs, beginnend mit dem 501sten Antrag;
- 20 % der Kosten für die Programmteilnehmer, die das vereinfachte Paket "A" (Leicht) umsetzen.
Referenz.
Die Modernisierung von Fenstern und Außentüren sowie die Einrichtung von Windfängen ist inbegriffen:
- Paket A (Leicht) als optionale Maßnahmen;
- Paket B (Umfassend) - als obligatorisch.