Genehmigte Änderungen der DBN zur Inklusivität: klare Anforderungen an Eingangstüren eingeführt

Daryna Tschaban 18 апреля 2025 г. в 15:22

Mit dem Erlass vom 20. Dezember 2024 Nr. 1460 wurden die Änderungen Nr. 2 zur DBN B.2.2-40:2018 „Inklusivität von Gebäuden und Bauwerken“ genehmigt. Die Aktualisierung wurde gemeinsam mit Expert:innen und der Zivilgesellschaft erarbeitet, um die Umgebung für Menschen mit Behinderungen komfortabler zu gestalten. Ein Teil der Änderungen betrifft Gebäudeeingänge, Türen, Gehwege und Informationstafeln.

Was wurde geändert:


Für den Fenstermarkt sind diese Änderungen insbesondere im Bereich der Eingangsgruppen relevant. Anforderungen an den Raum vor den Türen und deren Zusammenspiel mit Rampen müssen berücksichtigt werden.

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