Genehmigte Änderungen der DBN zur Inklusivität: klare Anforderungen an Eingangstüren eingeführt
Daryna Tschaban 18 апреля 2025 г. в 15:22
Mit dem Erlass vom 20. Dezember 2024 Nr. 1460 wurden die Änderungen Nr. 2 zur DBN B.2.2-40:2018 „Inklusivität von Gebäuden und Bauwerken“ genehmigt. Die Aktualisierung wurde gemeinsam mit Expert:innen und der Zivilgesellschaft erarbeitet, um die Umgebung für Menschen mit Behinderungen komfortabler zu gestalten. Ein Teil der Änderungen betrifft Gebäudeeingänge, Türen, Gehwege und Informationstafeln.
Was wurde geändert:
- Flexiblere Anforderungen an die Breite von Gehwegen. Während bisher alle Wege mindestens 1,8 m breit sein mussten, sind jetzt Verengungen erlaubt – sofern Ausweichbuchten oder -flächen vorgesehen sind.
- Neue Standards für Rampen. Der zulässige Neigungswinkel, die Parameter der Handläufe und deren Befestigung wurden präzisiert. Außerdem wurden Anforderungen an den Kontrast aufgenommen, damit Rampen besser sichtbar sind.
- Klare Anforderungen an Eingangstüren. Geöffnete Türen dürfen den Bewegungsraum auf der Rampe nicht blockieren. Vor dem Eingang muss ausreichend Platz für Rollstuhlfahrende zum Manövrieren vorhanden sein.
- Verpflichtende Barrierefreiheit von Servicebereichen. Rezeption, Garderobe, Kassen und Verkaufstheken müssen für alle zugänglich sein.
- Aktualisierte Regeln für innere Handläufe. Diese sollen gut sichtbar und bequem zu nutzen sein.
- Präzisierungen zu taktilen und visuellen Elementen. Gemeint sind Streifen, Schilder und andere Markierungen, die die Orientierung für Menschen mit Sehbehinderungen erleichtern.
- Verbesserungen in sanitären Einrichtungen. Es muss ausreichend Raum zum Manövrieren vorhanden sein, und die Planung der Sanitärräume wird benutzerfreundlicher.
- Empfehlungen zu Sicherheits- und Orientierungshilfen wurden ergänzt.
Für den Fenstermarkt sind diese Änderungen insbesondere im Bereich der Eingangsgruppen relevant. Anforderungen an den Raum vor den Türen und deren Zusammenspiel mit Rampen müssen berücksichtigt werden.