Die Vereinbarung legt Mindeststandards für Unternehmen fest und hilft, Verstöße gegen die Rechte der Arbeitnehmer zu vermeiden. Sie bestimmt die Arbeitsbedingungen, sozialen Garantien und beruflichen Standards für alle, die im Bauwesen und in der Produktion von Baustoffen tätig sind.
Beispielsweise wurden in die Branchenvereinbarung für 2017-2018 aufgenommen:
- Der Mindesttarif ab dem 1. Januar 2018 – 160 % des Existenzminimums.
- Eine Arbeitswoche von maximal 40 Stunden.
- Die berufliche Weiterbildung der Arbeitnehmer mindestens einmal alle 5 Jahre.
- Pflichtuntersuchung der Arbeitnehmer, die mit gefährlichen Arbeiten beschäftigt sind.
- Pflichturlaub für alle Arbeitnehmer.
- Verbot von unfreiwilligen unbezahlten Urlauben.
- Sozialer Schutz der Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit.
Die Vereinigung lädt alle Teilnehmer ein, die zukünftige Vereinbarung zu diskutieren. Vorschläge und Fragen können an die Direktion der Vereinigung gesendet werden.