Am 5. Juni 2025 endete das vorübergehende zollfreie Regime mit der EU, das durch die Verordnung (EU) 2024/1392 des Europäischen Parlaments und des Rates eingeführt worden war. Ab dem 6. Juni gilt für den Handel mit der Europäischen Union wieder das reguläre Verfahren gemäß dem Assoziierungsabkommen. Das berichtet OKNA.ua unter Berufung auf offizielle EU-Dokumente.
Ukrainische Hersteller von Fenstern und Türen können ihre Produkte jedoch weiterhin zollfrei exportieren, wenn sie den ukrainischen Ursprung nachweisen können.
Zollsituation:
Kunststofftüren und -fenster (Code 392520) – zollfrei mit Ursprungszeugnis, sonst 6,5 %. Im Jahr 2024 war Deutschland der größte Exportmarkt mit einem Volumen von 10,6 Mio. USD.
Aluminiumfenster und -türen (761010) – 0 % mit Zertifikat, 6 % ohne. 2024 gingen Waren im Wert von 995.000 USD nach Deutschland.
Holzfenster aus Nadelholz (441819) – 0 % mit Zertifikat, ansonsten 3 %. Die größten Exporte gingen nach Deutschland – 483.000 USD.
Holztüren aus Nadelholz (441829) – vollständig zollfrei. Im Jahr 2024 gingen die meisten Exporte nach Rumänien – 4.750 USD.
Fenster und Türen aus Stahl (730830) – ebenfalls zollfrei. Nach Rumänien wurden Waren im Wert von 4.200 USD exportiert.
Um Zollgebühren zu vermeiden, müssen Exporteure ein Ursprungszeugnis vorlegen. Dieses kann bei der Industrie- und Handelskammer der Ukraine im Format EUR.1 beantragt werden. Für kleine Lieferungen bis zu einem Wert von 6.000 Euro reicht ein entsprechender Vermerk in der Rechnung.
Zur Information: Die Ukraine und das Vereinigte Königreich haben die Abschaffung der Einfuhrzölle bis zum 31. März 2029 verlängert.

Symbolfoto: Ján Jakub Naništa on Unsplash
Ukrainische Fenster und Türen werden weiterhin zollfrei in die EU exportiert
Kennzeichnung: 23756

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