„BM-Test“ und NIISK erhalten das Recht, Fenster und Türen für den offiziellen Marktzugang zu prüfen

Daryna Tschaban 7 мая 2026 г. в 18:04

Am 1. Januar 2026 trat in der Ukraine das Gesetz „Über die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt“ in Kraft. Es verpflichtet Hersteller von Fenstern und Türen, die wesentlichen Eigenschaften ihrer Produkte offiziell zu deklarieren. Dazu gehören Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit, Widerstand gegen Windlast, Wärmedurchgangskoeffizient und weitere Leistungsmerkmale. Ohne eine unabhängige Prüfung durch eine benannte Stelle darf ein Hersteller seine Produkte nicht offiziell auf den Markt bringen.

Bis Ende 2025 gab es in der Ukraine keine solche Stelle für Hersteller von Kunststofffenstern und -türen. Im Dezember 2025 wurde die Regionales Prüfzentrum „BM-TEST“ GmbH in das Register der Konformitätsbewertungsstellen aufgenommen. Die Benennung gilt bis zum 18. Dezember 2029. Im März 2026 wurde auch das Staatliche Forschungsinstitut für Baukonstruktionen (NIISK) in das Register aufgenommen. Seine Benennung gilt bis zum 3. April 2030.

Im August 2025 teilte BM-Test mit, dass das Unternehmen Unterlagen für die Aufnahme in das Register der benannten Konformitätsbewertungsstellen vorbereite.

„BM-TEST“ ist befugt, Fenster, Außentüren und zugehörige Baubeschläge gemäß DSTU EN 14351-1:2020 zu prüfen. Die Stelle bestimmt Höhe und Breite der Konstruktionen, Luftdurchlässigkeit, Widerstand gegen Windlast, Schlagregendichtheit, Wärmedurchgangskoeffizient, akustische Eigenschaften, Widerstand gegen Stoßbelastungen sowie die Öffnungsfähigkeit der Produkte.

NIISK verfügt über einen etwas engeren Prüfbereich. Das Institut prüft Schlagregendichtheit, Widerstand gegen Windlast, Wärmedurchgangskoeffizient, Strahlungseigenschaften, Konstruktionshöhe sowie Widerstand gegen Schnee- und statische Belastungen.

Beide Stellen arbeiten nach System 3 der Leistungsbewertung und -überprüfung. Das bedeutet, dass sie unabhängige Typprüfungen von Produkten durchführen. Gleichzeitig organisiert der Hersteller selbst die werkseigene Produktionskontrolle und erstellt die Leistungserklärung. Die Stelle zertifiziert weder die Produktion noch führt sie laufende Kontrollen im Werk durch. Dieses Modell der Beteiligung Dritter ist weniger belastend als die Systeme 1, 1+ oder 2+.

Die Ukrainische Vereinigung der Hersteller von lichtdurchlässigen Konstruktionen (UMTS) betont zudem, dass die Anerkennung europäischer Prüfprotokolle das Deklarationsverfahren für ukrainische Unternehmen vereinfachen wird. Diese Frage wird im Rahmen des am 8. April 2026 verabschiedeten Gesetzes Nr. 12426 geprüft.

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