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Anforderungen an die Luftqualität in Europa sollen an die globalen Empfehlungen der WHO angeglichen werden

Anforderungen an die Luftqualität in Europa sollen an die globalen Empfehlungen der WHO angeglichen werden

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich vorläufig auf Änderungen an der Luftqualitätsrichtlinie geeinigt. Mit dem neuen Gesetz werden EU-Luftqualitätsstandards bis 2030 festgelegt, die den globalen Empfehlungen der WHO besser entsprechen.

Nach Angaben des Pressezentrums der Europäischen Kommission werden dadurch Menschen, deren Gesundheit sich aufgrund von Luftverschmutzung verschlechtert hat, das Recht auf Entschädigung bei Verstößen gegen die EU-Vorschriften zur Luftreinheit erhalten.
Luftverschmutzung ist die größte umweltbedingte Bedrohung für die Gesundheit und eine der Hauptursachen für chronische Krankheiten wie Schlaganfall, Krebs und Diabetes. Rund 300.000 vorzeitige Todesfälle pro Jahr in Europa und eine beträchtliche Anzahl nicht übertragbarer Krankheiten wie Asthma, Herz-Kreislauf-Probleme und Lungenkrebs werden auf die Luftverschmutzung zurückgeführt. Nach Angaben der WHO sterben in der Ukraine jedes Jahr 14.400 Menschen an den Folgen der Luftverschmutzung.
Die schlimmsten Schadstoffe sind in diesem Zusammenhang Feinstaub, Stickstoffdioxid und Ozon.

Durchschnittliche Tagesanforderungen für Feinstaub PM 2,5:
  • Aktuelle EU-Normen - nicht definiert,
  • Aktuelle WHO-Empfehlungen - 15 µg/m3 (darf nicht länger als 8 Stunden überschritten werden),
  • Werte, die in der EU bis zum 1. Januar 2030 erreicht werden sollen - 25 µg/m3 (dürfen nicht öfter als 18 Mal pro Kalenderjahr überschritten werden).

Jährliche Anforderungen für PM 2,5-Partikel:
  • Die derzeitigen EU-Normen liegen bei 25/20 µg/m3,
  • Aktuelle WHO-Empfehlungen - 5 µg/m3,
  • Werte, die in der EU bis zum 1. Januar 2030 erreicht werden sollen - 10 µg/m3.

Durchschnittliche tägliche Anforderungen für PM 10:
  • Derzeitige EU-Normen - 50 µg/m3 (35 Tage),
  • Aktuelle WHO-Empfehlungen - 45 µg/m3 (darf nicht länger als 8 Stunden überschritten werden),
  • Werte, die in der EU bis zum 1. Januar 2030 erreicht werden sollen - 45 µg/m3 (dürfen nicht öfter als 18 Mal pro Kalenderjahr überschritten werden).

Jährliche Anforderungen für PM 10:
  • Derzeitige EU-Normen - 40 µg/m3,
  • Aktuelle WHO-Empfehlungen - 15 µg/m3,
  • Werte, die in der EU bis zum 1. Januar 2030 erreicht werden sollen - 20 µg/m3.

Stündliche Anforderung für Stickstoffdioxid (NO2):
  • Derzeitige EU-Normen - 200 µg/m3 (18 Stunden),
  • Aktuelle WHO-Empfehlungen - 200 µg/m3 (darf nicht länger als 1 Stunde überschritten werden),
  • Werte, die in der EU bis zum 1. Januar 2030 erreicht werden sollen - 200 µg/m3 (nicht mehr als einmal pro Kalenderjahr überschritten).

Täglicher Bedarf an Stickstoffdioxid (NO2):
  • Derzeitige EU-Normen sind nicht definiert,
  • Aktuelle WHO-Empfehlungen - 25 µg/m3 (darf nicht länger als 8 Stunden überschritten werden),
  • Werte, die in der EU bis zum 1. Januar 2030 erreicht werden sollen - 50 µg/m3 (dürfen nicht öfter als 18 Mal pro Kalenderjahr überschritten werden).

Jährliche Anforderung für Stickstoffdioxid (NO2):
  • Derzeitige EU-Normen - 40 µg/m3,
  • Aktuelle WHO-Empfehlungen - 10 µg/m3,
  • Werte, die in der EU bis zum 1. Januar 2030 erreicht werden sollen - 20 µg/m3.

Grenzwerte werden↗️ auch für Schwefeldioxid, Benzol, Kohlenmonoxid, Blei, Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo(a)pyren angegeben.

Die Luftqualitätsrichtlinien hindern die Mitgliedstaaten nicht daran, in ihren nationalen Rechtsvorschriften strengere Normen festzulegen.

Das Europäische Parlament und der Rat müssen die überarbeitete Richtlinie nun förmlich annehmen. Sie wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten.
+380 44 237 XX XX +380 44 237 2567
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