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Der Fonds für Energieeffizienz nimmt die Anträge nach dem vereinfachten Verfahren für das umfassende Paket des Programms „Enerhodim“ wieder entgegen
Illustratives Foto: Viktor Bystrov on Unsplash

Der Fonds für Energieeffizienz nimmt die Anträge nach dem vereinfachten Verfahren für das umfassende Paket des Programms „Enerhodim“ wieder entgegen

Am 29. Juli hat der Aufsichtsrat des Fonds für Energieeffizienz Änderungen am Programm „Enerhodim“ genehmigt. Ab sofort können die Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) Anträge stellen und bis zu 70 % Zuschuss für Fassaden- und Dachdämmung erhalten. Es gibt jedoch eine Besonderheit: Am vereinfachten Verfahren des Pakets „B“ können nur die WEG teilnehmen, die bereits die obligatorischen Maßnahmen des Pakets „A“ durchgeführt haben. Dies betrifft die Installation der individuellen Wärmeübertragerstationen und des Wärmemessgeräts.

Die neue Version des Pakets „B“:
  • Obligatorische Maßnahmen: Wärmedämmung der Wände und des Daches.
  • Optional: Austausch der Fenster und Balkonblöcke in den Gemeinschaftsbereichen; Austausch der Außentüren oder Einrichtung eines Windfangs am Außeneingang.
Unter den obligatorischen Maßnahmen kann die WEG eine Maßnahme auswählen oder beide umsetzen.

Die Gesamtzuschusshöhe für eine WEG beträgt 70 % der Projektkosten, jedoch nicht mehr als 10 Mio. UAH. Ein Teilvorschuss für Bauarbeiten kann in Höhe von 30 % der Projektkosten, jedoch nicht mehr als 4,2 Mio. UAH, gewährt werden. Die Projektdauer beträgt 9 Monate mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein halbes Jahr.

Anträge werden bis zum 31. Dezember 2024 angenommen.
+380 44 237 XX XX +380 44 237 2567
Kennzeichnung: 23290