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Programm „Energiehaus“ um ein Jahr verlängert

Programm „Energiehaus“ um ein Jahr verlängert

Der Aufsichtsrat des Energieeffizienzfonds hat beschlossen, die Frist für die Antragstellung im Rahmen des Programms „Energiehaus“ zu verlängern. Laut dem Pressezentrum des Fonds können WEGs ihre Anträge bis zum 31. Dezember 2025 einreichen.

Für neue Anträge wurde jedoch die Möglichkeit der Vorauszahlung gestrichen. Früher konnten Bauarbeiten mit einer Vorauszahlung von 30 % der Projektkosten, jedoch maximal 4,2 Millionen UAH, finanziert werden.

Zur Erinnerung: „Energiehaus“ ist ein Programm zur energetischen Modernisierung von Mehrfamilienhäusern, bei dem WEGs bis zu 70 % der Kosten erstattet bekommen können.
Es stehen verschiedene Maßnahmenpakete zur Auswahl, die obligatorische und zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes enthalten:
  • Paket „A“ (Leicht): Enthält vergleichsweise kostengünstige Maßnahmen zur Energieeffizienz.
  • Paket „A“ (vereinfacht).
  • Paket „B“ (Komplex): Umfasst alle Maßnahmen aus Paket „A“, falls diese nicht zuvor umgesetzt wurden, sowie die Wärmedämmung von Bauelementen.
  • Paket „B“ (vereinfacht).
Der Austausch oder die Reparatur von Eingangstüren und Fenstern ist nur im Paket „B“ (Komplex) obligatorisch enthalten.
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Kennzeichnung: 23506