Der Aufsichtsrat des Fonds für Energieeffizienz hat im Rahmen des Programms „VidnovyDIM“ die Verglasung von Balkonen und Loggien aus der Liste der förderfähigen Maßnahmen entfernt. Dies teilte das Pressezentrum des Fonds mit.
Die Streichung der Verglasung von Balkonen und Loggien erfolgte aufgrund der Priorisierung von Maßnahmen, die direkt den Wohnkomfort und die Bewohnbarkeit von Gebäuden verbessern. Dies ermöglicht es dem Fonds, länger Zuschüsse für die Wiederherstellung beschädigten Wohnraums zu gewähren.
Gleichzeitig wurde die administrative Belastung für WEGs reduziert. Die Verpflichtung, geänderte Vertragspreise, lokale Kostenanschläge und Ressourcenlisten bei der Einreichung des Abschlussberichts vorzulegen, wurde aufgehoben. Ab sofort ist es nicht mehr erforderlich, dieses umfangreiche Dokumentenpaket vorzubereiten.
Die Änderungen gelten für neue Anträge.
Zur Erinnerung: Im Rahmen des Programms „VidnovyDIM“ finanziert der Fonds für Energieeffizienz Bauarbeiten zur Wiederherstellung von Wohngebäuden von Wohnungseigentümergemeinschaften, die durch die militärische Aggression der russischen föderation gegen die Ukraine beschädigt wurden.
Programm „VidnovyDIM“: Verglasung von Balkonen und Loggien aus dem Maßnahmenkatalog gestrichen
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12.12.2024
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