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Fotodokumentation wird zur obligatorischen Bedingung für Entschädigungen im Rahmen des Programms „VidnovyDIM“
Foto: Energieeffizienzfonds
Ohne vollständige Fotodokumentation riskiert die Wohnungseigentümergemeinschaft, die Entschädigung zu verlieren

Fotodokumentation wird zur obligatorischen Bedingung für Entschädigungen im Rahmen des Programms „VidnovyDIM“

Der Energieeffizienzfonds teilt mit, dass Wohnungseigentümergemeinschaften für eine Entschädigung im Rahmen des Programms „VidnovyDIM“ ein vollständiges Paket an Fotodokumentationen bereitstellen müssen. Die Aufnahmen müssen den tatsächlichen Zustand des Gebäudes und der beschädigten Konstruktionen zum Zeitpunkt der Antragstellung bestätigen. Die Fotodokumentation ist als wesentliches Prüfungsinstrument festgelegt — ohne sie werden die Unterlagen vom Fonds nicht berücksichtigt.

Von den Fotos hängt ab, ob eine Wohnungseigentümergemeinschaft Schäden an Fassaden, Fenstern, Balkonblöcken, Fugen zwischen Paneelen oder technischen Netzen nachweisen kann. Jedes Objekt muss aus verschiedenen Blickwinkeln und detailliert festgehalten werden: von der Gesamtansicht des Hauses bis hin zu einzelnen beschädigten Fenstern oder Balkontüren.

Zur Bestätigung der Flächen und Eigenschaften von Fenstern oder Balkonblöcken müssen Spezifikationen oder Angebote von Herstellern hinzugefügt werden.

Was dokumentiert werden muss
  • alle Gebäudefassaden mit Schäden;
  • jedes eingeschlagene oder deformierte Fenster;
  • Balkontüren, Loggien und andere lichtdurchlässige Konstruktionen;
  • Gemeinschaftsbereiche mit sichtbaren Spuren der Zerstörung;
  • technische Netze, Dach und andere konstruktive Elemente.

Der Fotobericht muss für jede Wohnung separat erstellt werden. Auch verdeckte Arbeiten müssen dokumentiert werden, zum Beispiel der Ausbau der Dämmung, die Montage des Armierungsgewebes oder die Dicke der Wärmedämmung.

Das Programm „VidnovyDIM“ entschädigt bis zu 10 Millionen UAH pro Gebäude. Kosten, die nicht durch Prüfungsberichte und Fotodokumentationen bestätigt werden, werden jedoch nicht erstattet. Dies gilt sowohl für Fassadenreparaturen als auch für den Einbau von Fenstern.

Zur Erinnerung: Ab dem 15. Juli nimmt das Programm „VidnovyDIM“ wieder Anträge von Wohnungseigentümergemeinschaften entgegen.

Für Unternehmen auf dem Fenstermarkt bedeutet die Anforderung der Fotodokumentation eine Koordination mit den Wohnungseigentümergemeinschaften. Ein professionell erstellter Fotobericht gewährleistet Transparenz der Prozesse und erhöht das Vertrauen sowohl in die Gemeinschaften als auch in die Auftragnehmer.
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