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DIAM wird Fenster und Türen nur an Verkaufsstellen überprüfen

DIAM wird Fenster und Türen nur an Verkaufsstellen überprüfen

Die Staatliche Inspektion für Architektur und Stadtplanung der Ukraine (DIAM) wird im Jahr 2025 planmäßige Kontrollen nur an Verkaufsstellen von Bauprodukten, d. h. im Einzelhandel, durchführen. Dies berichtete Olena Manko, Leiterin der Abteilung für Marktüberwachung, während einer Online-Sitzung für Mitglieder des Verbandes „Ukrainische Hersteller von transparenten Konstruktionen“. Werden Verstöße festgestellt, erstreckt sich die Kontrolle auch auf Lieferanten und Hersteller.

Seit dem 6. Januar 2023 gilt das Gesetz der Ukraine „Über die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt“, das die Verordnung (EU) Nr. 305 umsetzt. Für Produkte, die nach der alten technischen Vorschrift (Beschluss des Ministerkabinetts Nr. 1764) in Verkehr gebracht wurden, läuft bis 2025 eine Übergangsfrist. Zuvor betonte Olena Voskobiinyk, Direktorin der Abteilung für technische Regulierung im Bauwesen des Ministeriums für Gemeinden, Regionen und Infrastruktur, dass das Gesetz „Über die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt“ ab dem 1. Januar 2026 vollständig in Kraft treten wird. Vertreter von DIAM interpretieren jedoch, dass seit Januar 2023 neue Bauprodukte für den ukrainischen Markt nach dem neuen Gesetz in Verkehr gebracht werden mussten. Die zwei Jahre bis 2025 sind eine Übergangsfrist für Produkte, die bereits auf dem Markt sind, um sie nach den neuen Regeln in Umlauf zu bringen. Daher muss bei Kontrollen von Fenstern und Türen die Leistungserklärung für Bauprodukte vorgelegt werden.

DIAM betont, dass ein Konformitätszertifikat nicht bestätigt, dass ein Produkt korrekt in Verkehr gebracht wurde. Für jeden Produkttyp ist eine separate Erklärung erforderlich, selbst wenn sich die Produkte nur in der Größe von Fenstern oder Türen unterscheiden.

Hersteller und Lieferanten müssen die Erklärungen selbstständig im Einheitlichen Staatlichen Elektronischen System im Bereich Bauwesen (EDSB) erstellen. Darin müssen die wesentlichen Leistungseigenschaften angegeben werden:
  • für Fenster und Türen (außer Brandschutztüren) – nach Norm DSTU EN 14351-1:2020,
  • für Isolierglaseinheiten – nach Norm DSTU EN 1279-5:2019.

DIAM-Vertreter betonten, dass der Hersteller oder Lieferant für die Richtigkeit der Daten verantwortlich ist. Wenn in Werbung oder Kennzeichnung eine bestimmte Eigenschaft angegeben wird, muss sie ebenfalls erklärt werden.

Zu den festgestellten Schwierigkeiten bei der Erstellung der Erklärung gehören die begrenzte Auswahl wesentlicher Eigenschaften im EDSB und die fehlende Möglichkeit, eine Konformitätsbewertungsstelle auszuwählen. In solchen Fällen rät DIAM, sich an den technischen Support des Systems zu wenden.

Die Inspektion fordert die Fenster- und Türenhersteller auf, nicht zu zögern und schon jetzt Erklärungen vorzubereiten, da die neuen Regeln ab 2026 vollständig gelten werden.
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