Die Politik der Barrierefreiheit in der Ukraine konzentriert sich größtenteils auf die Zugänglichkeit von Gebäuden, Infrastruktur, Eingängen und Bewegungswegen. Fenster an sich stellen keine physische Barriere für die Fortbewegung dar, daher gibt es in den normativen Dokumenten derzeit keine eigene Kategorie „barrierefreies Fenster“.
Gleichzeitig ermöglicht das Konzept des Universal Design, Fenster so zu planen, dass sie für alle bequem nutzbar sind – unabhängig von den körperlichen Fähigkeiten. Die grundlegenden Anforderungen an die Zugänglichkeit und Bedienfreundlichkeit von Fenstern enthält die DSTU ISO 21542:2025 „Gebäude und Bauwerke. Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt“. Allerdings führt auch diese Norm keinen eigenen Begriff „zugängliches Fenster“ ein.
Verallgemeinert sind zugängliche (barrierefreie) Fenster lichtdurchlässige Konstruktionen, mit denen jede Person leicht und sicher interagieren kann – insbesondere Nutzerinnen und Nutzer von Rollstühlen, ältere Menschen sowie Personen mit Einschränkungen der Motorik oder des Sehvermögens.
Ukrainische Anforderungen an zugängliche Fenster
Die DSTU ISO 21542:2025 enthält Anforderungen an Fenster im Hinblick auf die Nutzung durch Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Die Norm ist eine wörtliche Übersetzung der internationalen ISO 21542:2021 und enthält keine nationalen Abweichungen.
- Bedienkomfort von Beschlägen und Steuerungssystemen
- ● Das Fenster muss sich mit einer Hand leicht öffnen und schließen lassen.
- ● Wenn der Flügel zu leicht öffnet, sind zusätzliche Sicherungen gegen unbeabsichtigtes Öffnen durch Kinder verpflichtend.
- ● Die Montagehöhe des Fenstergriffs, der Jalousiesteuerung oder von Schaltern beträgt 800–1 100 mm über dem Fußboden.
- ● Die Länge des Fenstergriffs beträgt mindestens 80 mm.
- Höhe der unteren Glaskante
- ● Um die Sicht für Rollstuhlnutzende zu gewährleisten, darf die Unterkante des Glasbereichs nicht höher als 1 100 mm liegen.
- ● Niedrig angeordnete Fenster sind mit Absturzsicherungen oder Öffnungsbegrenzern auszustatten, um ein Herabfallen zu verhindern.
- Visuelle Kennzeichnung großer Glasflächen
- ● Alle großen verglasten Flächen müssen kontrastreiche Markierungen aufweisen, die aus kurzer und mittlerer Distanz gut erkennbar sind, um Kollisionen zu vermeiden.
- ● Markierungszonen:
850–1 000 mm über dem Fußboden;
1 400–1 600 mm über dem Fußboden. - ● Der Kontrast muss bei jeder Beleuchtung sichtbar bleiben – bei natürlichem wie auch künstlichem Licht. Menschen mit Sehbeeinträchtigung sollen die Verglasung als Teil von Fenster oder Tür wahrnehmen und nicht als „offenen Raum“.
- ● Unterschied der LRV-Werte (Light Reflectance Value / Lichtreflexionsgrad) zwischen Markierung und Hintergrund:
empfohlen ≈ 30 Punkte,
minimal akzeptabel ≈ 20 Punkte. - ● Blendungen, Spiegelungen und Helligkeitsunterschiede sind zu berücksichtigen.
Europäische Anforderungen an zugängliche Fenster
In Europa enthält die europaweit geltende Norm EN 17210:2021 Anforderungen an ein zugängliches Fenster. Sie legt fest, dass alle Elemente, die Menschen in einem Gebäude bedienen, die Anforderungen an Zugänglichkeit und Bedienkomfort erfüllen müssen.
Hauptanforderungen:
- ● Griffe, Riegel und andere Bedienelemente müssen für Rollstuhlnutzende leicht erreichbar sein.
- ● Die zum Öffnen/Schließen erforderliche Kraft muss minimal sein. Am Markt orientiert man sich an einem Widerstand bis zu 30 N (etwa dem Gewicht eines Gegenstands von 3 kg).
- ● Die optimale Höhe für Fenstergriffe liegt bei 850–1 100 mm. Befindet sich das Fenster höher, sind verlängerte Griffe oder Automatik erforderlich.
- ● Die Unterkante der Sichtzone darf nicht höher als 700–800 mm liegen, um die Sicht für Rollstuhlnutzende zu gewährleisten.
- ● Empfohlen werden automatisches Öffnen, motorisierte Lüftung und Fernbedienung, wenn das manuelle Öffnen erschwert ist.
- ● Große Glasflächen sind mit kontrastreichen Markierungen in zwei Zonen zu kennzeichnen:
850–1 100 mm,
1 400–1 600 mm.
Die Markierung muss bei jeder Beleuchtung und von beiden Seiten der Scheibe gut sichtbar sein.
Vergleich der Anforderungen an die Zugänglichkeit von Fenstern nach ISO 21542:2021 und EN 17210:2021
| ISO 21542:2021 (DSTU ISO 21542:2025) | EN 17210:2021 | |
|---|---|---|
| Untere Glaskante | ||
| Höhe der Unterkante des Glasbereichs | ≤ 1 100 mm | 700–800 mm |
| Zusätzliche Anforderungen | Absturzsicherungen/Öffnungsbegrenzer für niedrig angeordnete Fenster | Mindestens ein Fenster mit diesem Parameter pro Raum |
| Bedienkomfort und Öffnungsart | ||
| Bedienbarkeit | Öffnen/Schließen mit einer Hand | Öffnen/Schließen mit einer Hand + Anforderung an alternative Lösungen (Automatik) bei Nichterreichbarkeit |
| Sicherheit | Sicherungen bei sehr leichtem Öffnen | — |
| Höhe der Griffposition | ||
| Montagehöhe | 800–1 100 mm | 850–1 100 mm |
| Zusätzliche Bedingungen | Grifflänge ≥ 80 mm | Alternative Erreichbarkeit bei Anordnung oberhalb der Zone |
| Kennzeichnung der Verglasung | ||
| Markierungszonen | 850–1 000 mm und 1 400–1 600 mm | 850–1 000 mm und 1 400–1 600 mm |
| Merkmale | Kontrast, Sichtbarkeit, LRV-Leitwerte | Beständigkeit der Markierung, Sichtbarkeit von beiden Seiten |
