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Verordnung 2024/3110 über Bauprodukte tritt in der EU in Kraft

Verordnung 2024/3110 über Bauprodukte tritt in der EU in Kraft

Am 7. Januar 2025 trat in der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2024/3110↗️ in Kraft, die einheitliche Regeln für das Inverkehrbringen von Bauprodukten festlegt. Die meisten Bestimmungen gelten ab dem 8. Januar 2026, einige ab dem 8. Januar 2027. Sie ersetzt die vorherige Verordnung (EU) Nr. 305/2011.

Das neue Dokument betont Nachhaltigkeit, Digitalisierung und verstärkte Aufsicht im Bausektor.

Hersteller von Baumaterialien sind verpflichtet, die Umweltauswirkungen ihrer Produkte über den gesamten Lebenszyklus hinweg zu deklarieren. Bewertet werden Auswirkungen auf den Klimawandel, die Ressourcenverknappung und den Wasserverbrauch. Die Einführung dieser Deklarationen erfolgt schrittweise ab dem 8. Januar 2026.

Eine der Neuerungen ist die Einführung eines digitalen Produktpasses. Er muss mit anderen digitalen Pässen wie BIM kompatibel sein und Betriebsmerkmale, technische Dokumentation, eindeutige Kennungen, Kennzeichnungsvorgaben einschließlich Umweltaspekten sowie Informationen über Hersteller, Händler und Importeure enthalten.

Die Verordnung umfasst auch Produkte, die mit modernen Technologien wie dem 3D-Druck hergestellt werden, um aktuelle Bauweisen abzudecken.

Experten weisen darauf hin, dass die Verordnung zwar den ökologischen Zielen der EU entspricht, aber Herausforderungen mit sich bringt, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die steigenden Anforderungen an Datenerhebung und Berichterstattung könnten zu erheblichem Verwaltungsaufwand führen.

Die Verordnung (EU) 2024/3110 ist ein wichtiger Schritt hin zu einer nachhaltigeren und transparenteren Bauindustrie in der EU. Ihre effektive Umsetzung erfordert jedoch die Berücksichtigung der Möglichkeiten von KMU sowie Unterstützung bei der Anpassung an die neuen Anforderungen.

OKNA.ua erinnert daran, dass die vorherige Verordnung (EU) Nr. 305/2011 durch das ukrainische Gesetz „Über die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt“ in nationales Recht umgesetzt wurde. Für Hersteller von Bauprodukten läuft die Übergangsfrist von 2023 bis 2025, um die Qualitätsinfrastruktur vorzubereiten und die Einhaltung der Standards sicherzustellen. Die vollständige Umsetzung ist für 2026 geplant.
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