ua
ru
en
de
Im Ministerium für Gemeinde- und Regionalentwicklung wurden Zwischenbilanzen zur Nationalen Strategie zur Schaffung eines barrierefreien Umfelds gezogen
Foto: Ministerium für Gemeinde- und Regionalentwicklung der Ukraine
In den letzten zwei Jahren hat das Ministerium fünf staatliche Bauvorschriften im Hinblick auf ein barrierefreies Umfeld überarbeitet.

Im Ministerium für Gemeinde- und Regionalentwicklung wurden Zwischenbilanzen zur Nationalen Strategie zur Schaffung eines barrierefreien Umfelds gezogen

Das Ministerium für Gemeinde- und Regionalentwicklung der Ukraine hat die Umsetzung der Nationalen Strategie zur Schaffung eines barrierefreien Umfelds bis 2030 ausgewertet. Bei einer Sitzung wurden die Ergebnisse der Änderungen vorgestellt, insbesondere in den staatlichen Bauvorschriften für die Jahre 2023–2024.

Die Überarbeitung der Bauvorschriften hat direkten Einfluss auf die Gebäudeplanung. Was hat sich geändert?

DBN В.2.2-40:2018 „Inklusivität von Gebäuden und Anlagen“ (Änderung Nr. 2):
  • flexiblere Anforderungen an die Breite von Gehwegen;
  • präzisierte Parameter für Rampen, Handläufe und visuelle Kontraste für die Orientierung;
  • verpflichtender Manövrierraum vor Eingangstüren;
  • aktualisierte Standards für taktile Bodenindikatoren und Informationsschilder;
  • verbesserte Bedingungen für Rollstuhlnutzer in Sanitärräumen.

DBN В.2.2-5:2023 „Schutzräume des Zivilschutzes“:
  • Rampen oder Aufzüge zu Schutzräumen sind verpflichtend geworden;
  • Einführung taktiler Orientierungshilfen und kontrastreicher Markierungen an Treppen und Schwellen;
  • neue Schutzräume müssen über barrierefreie Toiletten verfügen;
  • Einsatz von reflektierenden Materialien für sicheres Bewegen bei Dunkelheit.

DBN В.2.2-10:2022 „Gesundheitseinrichtungen. Grundlegende Bestimmungen“:
  • medizinische Einrichtungen müssen für alle zugänglich sein;
  • Umbaumaßnahmen sollen die Bedürfnisse von mobilitätseingeschränkten Personen berücksichtigen.

Auch die Bauvorschriften für Bildungseinrichtungen und öffentliche Räume enthalten Anforderungen zur Barrierefreiheit.

Zu den Prioritäten des Ministeriums in der nächsten Phase gehören die weitere Aktualisierung der Vorschriften sowie die Unterstützung lokaler Initiativen zur Verbesserung der Zugänglichkeit. So werden im Rahmen des Projekts „Bewegung ohne Barrieren“ in Pilotstädten barrierefreie Routen eingeführt. 752 Gemeinden haben bereits mit deren Umsetzung begonnen.
+380 44 237 XX XX +380 44 237 2567
Kennzeichnung: 23676