Die Überarbeitung der Bauvorschriften hat direkten Einfluss auf die Gebäudeplanung. Was hat sich geändert?
DBN В.2.2-40:2018 „Inklusivität von Gebäuden und Anlagen“ (Änderung Nr. 2):
- flexiblere Anforderungen an die Breite von Gehwegen;
- präzisierte Parameter für Rampen, Handläufe und visuelle Kontraste für die Orientierung;
- verpflichtender Manövrierraum vor Eingangstüren;
- aktualisierte Standards für taktile Bodenindikatoren und Informationsschilder;
- verbesserte Bedingungen für Rollstuhlnutzer in Sanitärräumen.
DBN В.2.2-5:2023 „Schutzräume des Zivilschutzes“:
- Rampen oder Aufzüge zu Schutzräumen sind verpflichtend geworden;
- Einführung taktiler Orientierungshilfen und kontrastreicher Markierungen an Treppen und Schwellen;
- neue Schutzräume müssen über barrierefreie Toiletten verfügen;
- Einsatz von reflektierenden Materialien für sicheres Bewegen bei Dunkelheit.
DBN В.2.2-10:2022 „Gesundheitseinrichtungen. Grundlegende Bestimmungen“:
- medizinische Einrichtungen müssen für alle zugänglich sein;
- Umbaumaßnahmen sollen die Bedürfnisse von mobilitätseingeschränkten Personen berücksichtigen.
Auch die Bauvorschriften für Bildungseinrichtungen und öffentliche Räume enthalten Anforderungen zur Barrierefreiheit.
Zu den Prioritäten des Ministeriums in der nächsten Phase gehören die weitere Aktualisierung der Vorschriften sowie die Unterstützung lokaler Initiativen zur Verbesserung der Zugänglichkeit. So werden im Rahmen des Projekts „Bewegung ohne Barrieren“ in Pilotstädten barrierefreie Routen eingeführt. 752 Gemeinden haben bereits mit deren Umsetzung begonnen.