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Internationale Transportunternehmen arbeiteten regelkonform – „Transportfreizügigkeit“ bis Ende 2025 verlängert
Foto: Ministerium für Gemeinden, Regionen und Infrastrukturentwicklung der Ukraine
Dank der „Transportfreizügigkeit“ stieg der Straßengüterexport in die EU um 42 %, der Import in die Ukraine um 37 %.

Internationale Transportunternehmen arbeiteten regelkonform – „Transportfreizügigkeit“ bis Ende 2025 verlängert

Die Liberalisierung des Güterverkehrs zwischen der Ukraine und der Europäischen Union, bekannt als „Transportfreizügigkeit“, bleibt mindestens bis zum 31. Dezember 2025 in Kraft. Das teilte das Pressezentrum des Ministeriums für Gemeinden, Regionen und Infrastrukturentwicklung der Ukraine mit.

Das Abkommen über die Transportfreizügigkeit gilt seit Juni 2022. Es wurde bereits zweimal verlängert, zuletzt im Juni 2024. Damals einigten sich die Parteien auf folgende Bedingung: Wenn keine Verstöße oder negativen Auswirkungen auf den Markt festgestellt werden, bleibt das Abkommen automatisch bis Ende 2025 gültig.

Für ukrainische Transportunternehmen ist es wichtig, die Bedingungen des Abkommens einzuhalten:
  • Lkw müssen mit einem speziellen Aufkleber↗️ (5 cm, Muster im Abkommen festgelegt) gekennzeichnet sein;
  • ein Lizenzauszug mit QR-Code in englischer Sprache (in Papierform) ist mitzuführen;
  • Frachtunterlagen müssen auch bei Leerfahrten vorgelegt werden;
  • Dokumente zur Transportart (Konnossemente, Frachtbriefe, Zolldokumente) sind aufzubewahren.

Die Wirtschaftsgemeinschaft bewertete diese Initiative insgesamt positiv, da sie eine langfristige Logistikplanung ermöglicht, Kosten senkt und Wartezeiten aufgrund fehlender Genehmigungen vermeidet.
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