ua
ru
en
de
Eine Entschädigung für die Schaffung eines integrativen Arbeitsplatzes kann über Dija erhalten werden
Illustratives Foto: Darya Jum on Unsplash

Eine Entschädigung für die Schaffung eines integrativen Arbeitsplatzes kann über Dija erhalten werden

Das Programm zur Entschädigung für die Zugänglichkeit von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen entwickelt sich weiter. Arbeitgeber können nun über Dija eine Entschädigung erhalten. Dies teilte das Wirtschaftsministerium mit.
Zuvor mussten sich die Arbeitgeber an das regionale Arbeitsamt wenden.

Das Programm wurde im August 2023 eingeführt. Demnach kann der Arbeitgeber eine Entschädigung für die Einrichtung eines Arbeitsplatzes für Arbeitnehmer der Behindertengruppe I bis zu 106,5 Tausend UAH und für Arbeitnehmer der Behindertengruppe II bis zu 71 Tausend UAH erhalten. Zuvor betrugen die Beträge 100,5 Tausend UAH bzw. 67 Tausend UAH.

Um eine Entschädigung über das Dija-Portal zu erhalten, müssen Sie
  • sich mit einem QES in das Dija-Portal einloggen;
  • ein Antragsformular ausfüllen: Informationen über die Person mit einer Behinderung und den ausgestatteten Arbeitsplatz angeben;
  • Dokumente zur Bestätigung der Beschäftigung, des Kaufs von Hilfsmitteln und eine Bescheinigung der medizinischen und sozialen Fachkommission über die Behinderung des Arbeitnehmers beifügen;
  • Geben Sie die IBAN Ihres Kontos an;
  • Unterzeichnung des Antrags durch die CEP.

Laut Julija Swyrydenko, Erste Vizepremierministerin der Ukraine und Wirtschaftsministerin, wurden im Jahr 2023 102 Arbeitsplätze im Rahmen des Programms geschaffen. Für 2024 ist geplant, mindestens 10.000 neue Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen zu schaffen.

Die Liste der Ausrüstungen für den Arbeitsplatz ist in der Entschließung 893 vom 22. August 2023 enthalten (ua)↗️.
+380 44 237 XX XX +380 44 237 2567
Kennzeichnung: 23063