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Die Nationalbank der Ukraine lockert die Devisenbeschränkungen für den Import von Arbeitskräften und Dienstleistungen
Bild: JustStartInvesting on Unsplash

Die Nationalbank der Ukraine lockert die Devisenbeschränkungen für den Import von Arbeitskräften und Dienstleistungen

Die Nationalbank der Ukraine (NBU) hat die Devisenbeschränkungen für den Import von Arbeitskräften und Dienstleistungen aufgehoben. Die Aufhebung dieser Beschränkungen ermöglicht es ukrainischen Herstellern, neue Märkte zu erschließen. Entsprechend verliert der Beschluss Nr. 153 "Über bestimmte Fragen zur Sicherstellung des Imports"(ua)↗️ seine Relevanz. Wie im Pressezentrum der NBU mitgeteilt wurde, werden sie sich mit einem Vorschlag zur Aufhebung an die Regierung wenden.

Unternehmen dürfen nun Devisen kaufen und Geld ins Ausland überweisen, um Flughafen- und Hafengebühren, Strafen und Mitgliedsbeiträge zu bezahlen.

Juristische Personen und Einzelunternehmer können Geld ins Ausland überweisen, um Leasing- oder Mietverträge zu bezahlen.

Es gibt vereinfachte Bedingungen für die Abwicklung und Rückzahlung "neuer" Kredite. Dabei handelt es sich um Mittel in Fremdwährung, die nach dem 20. Juni 2023 auf die Konten der Kreditnehmer in ukrainischen Banken eingegangen sind. Die Mindestdauer der Nutzung des "neuen" Kredits wird von drei auf ein Jahr verkürzt. Demnach wird das Verbot, Devisen für die Tilgung "neuer" Kredite zu kaufen, nur auf die Tilgung von kurzfristigen Krediten von bis zu einem Jahr Laufzeit ausgeweitet. Devisen für die Zahlung von Zinsen für "neue" Kredite können unabhängig von der Laufzeit des Kredits gekauft werden. Dies ermöglicht die Anziehung von externen Krediten von privaten Investoren.

Es ist erlaubt, Zinsen für "alte" externe Kredite zu tilgen, die im Zeitraum ab dem 24. Februar fällig sind. Im Rahmen eines Vertrags können überfällige (bis zum 1. Mai 2024) Zinsen in Höhe von maximal 1 Million Euro pro Kalenderquartal umgerechnet werden. Diese Beschränkung gilt jedoch nicht für zukünftige geplante Zinszahlungen.

Die überwiegende Mehrheit der Bestimmungen des Beschlusses Nr. 56 "Über Änderungen des Beschlusses des Vorstands der Nationalbank der Ukraine vom 24. Februar 2022 Nr. 18"(uk)↗️ ist seit dem 4. Mai 2024 in Kraft.
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