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BM-TEST bereitet Unterlagen für die Eintragung in das Verzeichnis der benannten Technische Bewertungsstellen vor
Foto: UMTS-Verband
Halyna Fursachyk, Direktorin der BM-TEST GmbH, bei der Präsentation des Labors vor den Mitgliedern des UMTS-Verbandes

BM-TEST bereitet Unterlagen für die Eintragung in das Verzeichnis der benannten Technische Bewertungsstellen vor

Das BM-TEST-Labor in Riwne plant, den Status einer Technische Bewertungsstelle zu erhalten. Dies erklärte Halyna Fursachyk, Direktorin der BM-TEST GmbH, während der Generalversammlung des Verbands Ukrainischer Hersteller von lichtdurchlässigen Konstruktionen (UMTS).

Gemäß dem Gesetz „Über die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt“ müssen Hersteller von Fenstern und Türen die wesentlichen Eigenschaften der Konstruktion deklarieren (Luftdurchlässigkeit, Wasserdichtheit, Widerstand gegen Windlast, Wärmedurchgangskoeffizient usw.). Dafür sind sie verpflichtet, sich an eine benannte Technische Bewertungsstelle (TBS) zu wenden, die unabhängige Prüfungen durchführt. Ohne Prüfprotokolle oder Zertifikate einer TBS darf der Hersteller Bauprodukte nicht offiziell auf den Markt bringen.

Zuvor nahmen BM-TEST aus Riwne und Krywbassstandardmetrologie aus Krywyj Rih am Projekt „Erschließung des Exportpotenzials der Produktions- und Vertriebskette der Holzverarbeitungsindustrie in der Ukraine“ teil, das von der UNIDO mit finanzieller Unterstützung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Berner Fachhochschule (Schweiz) umgesetzt wird.
Die Unternehmen erhielten moderne europäische Geräte und Software zur Durchführung von Prüfungen für:
— Luftdurchlässigkeit (EN 1026),
— Wasserdichtheit (EN 1027),
— Windlast (EN 12211),
— sowie die Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten U gemäß EN 10077-1, EN 10077-2.

Nun hat das moderne Prüflabor BM-TEST mit der Vorbereitung der Unterlagen zur Erlangung des TBS-Status begonnen. Wie Frau Fursachyk anmerkte, verfügt das Labor bereits über eine Akkreditierung der Nationalen Akkreditierungsagentur der Ukraine (NAAU). Dies ist der erste Schritt zur Erlangung des Status.

Gemäß der Gesetzgebung erfolgt die Benennung durch das Ministerium für Wirtschaft der Ukraine. Gleichzeitig ist das Ministerium für Gemeinden, Territorien und Infrastrukturentwicklung der Ukraine (ehemals MinRegion) für die fachliche Bewertung des Antragstellers verantwortlich. Experten des Ministeriums prüfen die Übereinstimmung des Labors mit den festgelegten Anforderungen.
Auf Grundlage der Prüfungsergebnisse stellt das Wirtschaftsministerium eine Benennungsurkunde für die Technische Bewertungsstelle aus und trägt das Labor in das entsprechende Verzeichnis der benannten Technische Bewertungsstelle ein.
+380 44 237 XX XX +380 44 237 2567
Kennzeichnung: 23875
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