Der Standard soll ein nationales Bewertungssystem für öffentliche Gebäude einführen.
Die Entwickler des Standardentwurfs haben betont, dass besonderes Augenmerk auf folgende Punkte gelegt wird:
- Energieeffizienz;
Der Wärmedurchgangswiderstand von Fenstern und Außentüren mindestens 0,8 m²·K/W gemäß DBN V 2.6-31 betragen muss.
Das Isolierglas muss mindestens ein Glas mit niedrigem Emissionsbeschichtung enthalten. - Ausgewogenes Ressourcenmanagement;
Die Garantiezeit für den Betrieb von Fenstern und Türen sollte mindestens 10 Jahre betragen. - Reduzierung und Vermeidung von Umweltauswirkungen;
Es ist nicht erlaubt, in Kunststoffprofilen Verbindungen von Cadmium, Blei, Selen, Chlor, Arsen, Antimon, Quecksilber, Thallium, Zinnorganische Verbindungen (TBO, TBBO) zu verwenden. - Effektives Abfallmanagement und Erhöhung der Wiederverwertungs- und Recyclingmöglichkeiten von Materialien.
Nach Ablauf der Lebensdauer der Fenster und Türen muss der Hersteller den Abbau und die Entsorgung zur Wiederverwendung sicherstellen.
Die Bestimmungen des Standards berücksichtigen die Prinzipien des Neuen Europäischen Bauhauses sowie internationale Standards für grünes und nachhaltiges Bauen: BREEAM, DGNB, Nordic Swan, LEED.
Zur Information:
Der minimal zulässige Wärmedurchgangswiderstand Rqmin, m²·K/W gemäß DBN V 2.6-31:2021↗️(ukr) variiert je nach Temperaturzonen und Konstruktionstyp:
- Lichtdurchlässige Außenstrukturen: 0,9 — I Temperaturzone; 0,7 — II Zone.
- Oberlichter: 0,8 (I); 0,7 (II).
- Außentüren: 0,7 (I); 0,6 (II).