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Mindestlohnerhöhung erhöht Entschädigung für Arbeitsplatzausstattung für Arbeitnehmer mit Behinderungen

Mindestlohnerhöhung erhöht Entschädigung für Arbeitsplatzausstattung für Arbeitnehmer mit Behinderungen

Ab dem 1. April 2024 steigt der Mindestlohn und damit auch die Entschädigung für die Einrichtung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen.

Der Höchstbetrag der Entschädigung für einen integrativen Arbeitsplatz wird erhöht:
  • für eine Person mit einer Behinderung der Gruppe I — bis zu 120 Tausend UAH (15 Mindestlöhne);
  • für Menschen mit Behinderungen der Gruppe II — bis zu 80 Tausend UAH (10 Mindestlöhne).

Finden Sie heraus, wie Sie eine Entschädigung über das Diia-Portal erhalten können

Der Teil des Projekts "Arbeit ohne Barrieren", der die Entschädigung für die Einrichtung des Arbeitsplatzes betrifft, wird seit September 2023 umgesetzt.
Die Liste der Mittel für die Arbeitsplatzgestaltung ist im Beschluss 893 vom 22. August 2023 ️ enthalten(ua)↗️.
+380 44 237 XX XX +380 44 237 2567
Kennzeichnung: 23107
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