Ukrainische und europäische Transportunternehmen können weiterhin bilaterale und Transittransporte in die EU-Länder ohne Genehmigungsdokumente durchführen.
"Es ist wichtig, dass das Abkommen nicht nur für die Ukraine notwendig ist, sondern auch einen positiven Einfluss auf den EU-Markt hat. Dies wird durch Zahlen bestätigt – zum Beispiel, wenn man das letzte Jahr mit 2021 vergleicht, ist der Import aus der EU in die Ukraine um über 45% gestiegen. Der Export inländischer Waren auf Straßen konnte um 45% gesteigert werden", kommentierte Serhij Derkatsch.
Das Abkommen enthält jedoch einige wesentliche Änderungen. Sie betreffen alle Transportunternehmen der Ukraine und der EU-Mitgliedstaaten:
- Kennzeichnung der Lastwagen.
An der Windschutzscheibe des Fahrzeugs muss ein Aufkleber von 5 cm Größe angebracht sein. Sein Aussehen ist im Abkommen festgelegt(pdf)↗️. - Notwendigkeit, dass Fahrer eine Transportlizenz in Papierform besitzen.
Ukrainische Transportunternehmen benötigen lediglich einen Auszug über den Erhalt der Lizenz für internationale Gütertransporte auf Englisch mit QR-Code. Dieser kann im persönlichen Teilnehmerkonto erhalten werden. - Dokumente für leere Fahrzeuge.
Beim Verlassen der Ukraine mit leerem Fahrzeug muss der Fahrer Dokumente haben, die die Rückkehr mit einer Ladung bestätigen: Vertrag oder unterschriebener Transportantrag.
Bei der Rückkehr in die Ukraine leer müssen Dokumente vorhanden sein, die den Transport der Ladung im Direktverkehr bestätigen. - Vorhandensein von Dokumenten zur Bestätigung der Art des Transportes.
Während der gesamten Fahrt müssen Papiere oder elektronische Dokumente vorhanden sein, die die Art des Transports bestätigen: Frachtbriefe, Frachtpapiere, Zolldeklarationen usw.
Die Übergangsfrist dauert bis zum 10. Juli 2024.